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Finanzlexikon: makler

makler

Ein Makler ist nach im deutschen Zivilrecht geregelten Leitbild eine Person, der gegenüber sich ein Auftraggeber verpflichtet, für den erfolgreichen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages Maklerlohn zu zahlen. Der Maklervertrag ist ein nur einseitig verpflichtender Vertrag und damit kein gegenseitiger Vertrag.

Grundlegende Rechte und Pflichten

Die Hauptpflicht des Maklervertrags ist die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung des Maklerlohn im Erfolgsfall. Eine Verpflichtung des Maklers zum Tätigwerden oder des Auftragsgebers zur Wahrnehmung der nachgewiesenen Abschlussmöglichkeit besteht nicht. Da die gesetzlichen Regeln über den Maklervertrag im Rahmen der Vertragsfreiheit der Parteien abgeändert werden können und zahlreiche Spezialregelungen in besonderen Gesetzen bestehen, hat sich in der Rechtspraxis eine große Zahl von Sonderfällen herausgebildet.

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